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   OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00   

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https://dejure.org/2000,3880
OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00 (https://dejure.org/2000,3880)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.10.2000 - 13 W 75/00 (https://dejure.org/2000,3880)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 13 W 75/00 (https://dejure.org/2000,3880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Grundbucheintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek: Verfügungsanspruch gegen die Alleingesellschafter einer auftraggebenden GmbH; Unwirksamkeit eines formularmäßigen Verzichts auf Bauhandwerkersicherheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 648 BGB; § 9 AGBG; § 242 BGB
    Anspruch eines Unternehmers auf Sicherung bezüglich eines nicht im Eigentum des Bestellers stehenden Grundbesitzes; Voraussetzung des Zuflusses eines Mehrwertes eines Grundstückes an den Sicherungsgeber; Einräumung einer Sicherungshypothek bei der Bebauung eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unternehmers auf Sicherung bezüglich eines nicht im Eigentum des Bestellers stehenden Grundbesitzes; Voraussetzung des Zuflusses eines Mehrwertes eines Grundstückes an den Sicherungsgeber; Einräumung einer Sicherungshypothek bei der Bebauung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 648

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauhandwerkersicherungshypothek an Eigentum eines Dritten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 648; AGBG § 9
    Bauhandwerkersicherungshypothek an auftraggeberfremden Grundstück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung einer Sicherungshypothek am fremden Grundstück (IBR 2004, 1105)

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 834
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00
    Das ergibt sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB), weil die Antragsgegner die ####### beherrschen und weil sie darüber hinaus auch tatsächlich Vorteil aus der von der Antragstellerin erbrachten Werkleistung ziehen (BGH BauR 88, 88, 91).
  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82

    Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00
    Denn die entsprechende Klausel ist nach § 9 AGBG unwirksam, weil der Antragstellerin keine anderen angemessenen Sicherheiten gestellt werden (BGHZ 91, 139, 144ff).
  • OLG Dresden, 14.08.1997 - 15 U 1445/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Angenommene Identität zwischen Auftraggeber und

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2000 - 13 W 75/00
    Diese Umstände rechtfertigen es, ausnahmsweise eine Sicherungshypothek auf dem Grundstück der Antragsgegner eintragen zu lassen (Senatsurteil vom 20. Januar 1999, 13 U 253/98, ebenfalls die Antragsgegner betreffend; OLG Dresden BauR 98, 136).
  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 21 W 7/06

    Einräumung einer Handwerkersicherungshypothek bei fehlender Identität zwischen

    Grundsätzlich kann der Unternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB nur verlangen, wenn Besteller und Grundstückseigentümer rechtlich dieselbe Person sind (formale Beurteilung); eine Übereinstimmung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise genügt in der Regel nicht (BGHZ 102, 95/100; OLG Hamm, BauR 1990, 365; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834 f.; 2003, 576; NJW-RR 2005, 460; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl. 2006, § 648 Rdn. Rdn. 3; Pastor, in: Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 11. Aufl. 2005, Rdn. 253).

    Allerdings schließt das nicht aus, dass sich der Grundstückseigentümer ausnahmsweise nach § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muß, wenn sich sonst wegen der formalen Beurteilung ein untragbares Ergebnis ergäbe (BGHZ 102, 95/102 ff.; OLG Hamm, BauR 1990, 365/366; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311/312; OLG Frankfurt/M., MDR 2001, 1405; OLG Celle, BauR 2000, 101; 2001, 834/835; 2003, 576 f.; NJW-RR 2005, 460/461; Palandt/Sprau, a.a.O.; Pastor in: Werner/Pastor, Rdn. 258).

  • OLG Celle, 21.04.2004 - 7 U 199/03

    Einsetzung einer von der Auftraggeberin selbst beherrschten GmbH für die

    Ungeachtet dessen hat der Beklagte zu 1 im Rahmen der anlässlich der Auftragserteilung mit den Unternehmern geführten Korrespondenz, welche Werkleistungen an seinen privaten Objekten erbringen sollten, regelmäßig versucht, die A. GmbH als deren Vertragspartner vorzuschieben, was ersichtlich nur dem Zweck diente, werterhöhende Leistungen der Unternehmer zu erhalten, ohne deren dinglichen Sicherungen ausgesetzt zu sein (vgl. auch OLG Celle, BauR 2001, 834/835).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 U 159/02

    Bau- und Architektenvertrag; Sicherungshypothek; Bauhandwerkersicherungshypothek;

    Derartige Ausnahmefälle sind etwa angenommen worden, wenn der Grundstückseigentümer über eine vom ihm beherrschte KG höhere Mieteinnahmen durch die Untervermietung einer Lagerhalle erzielt, die durch die Arbeiten des Werkunternehmers gerade zu diesem Zweck der Untervermietung hergerichtet werden soll (BGHZ 102, 95, 104 f.); der Grundbesitz zum Zweck der Veräußerung an Wohnungsinteressenten bebaut wird und der durch die Bebauung entstandene Mehrwert dem Grundstückseigentümer zufließt (OLG Celle, BauR 2001, 834, 835); Eheleute Miteigentümer eines zu bebauenden Grundstücks sind, Vertragspartner des Werkunternehmers aber nur der Ehemann ist (OLG Frankfurt/M., BauR 2001, 129); der Bauvertrag durch eine GmbH geschlossen wurde, deren Geschäftsführerin die Lebensgefährtin des Grundstückseigentümers ist und in dem Objekt eine vom Grundstückseigentümer und seiner Lebensgefährtin gemeinsam zu nutzende Wohnung errichtet werden soll (OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311, 312).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2001 - 3 W 39/01

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Identität zwischen Besteller und

    Es verhält sich auch nicht so, dass im wesentlichen der Antragsgegner die tatsächlichen Vorteile aus den von den Antragstellern erbrachten Leistungen ziehen wird (vgl. dazu BGH aaO; Kammergericht Berlin IBR 99, 151; OLG Celle Baurecht 2001, 834).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 23 W 27/12

    Anspruch auf Bauhandwerkersicherung gegen den Grundstückseigentümer, der nicht

    Das LG hat zutreffend festgestellt, dass die von der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 22.10.1987, VII ZR 12/87, NJW 1988, 255; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2006, I-21 U 49/06, BauR 2007, 1590, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 10.05.2007, VII ZR 195/06; OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2006, 21 W 77/06, BauR 2007, 721; OLG Celle, Beschluss vom 26.10.2000, 13 W 75/00, BauR 2001, 834; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.05.2000, 16 U 103/98, BauR 2001, 129; vgl. auch: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage 2011, Rn 258-260 mwN; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 10.
  • OLG Bremen, 08.08.2002 - 5 U 27/02

    Identität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller; Belastung des Grundstücks

    b) Die überwiegende Zahl der obergerichtlichen Entscheidungen hält demgegenüber an der Rechtsprechung des BGH auch nach Einführung von § 648 a BGB fest (vgl. KG, NJW-RR 1999, 1247 ; OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 311 ; OLG Frankfurt, BauR 2001, 129 ; OLG Celle - 13. ZS. -, BauR 2001, 834 ) und stellt den unterschiedlichen Regelungsinhalt von § 648 und § 648 a BGB heraus.
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